TeilnehmerInnen aus Braunschweig
- Zuschuss für Familien mit geringen Einkommen
Zur Förderung der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen (Arbeitslosen-
geld I und II, Sozialgeld bzw. Inhaberinnen/Inhaber des Braunschweig Passes) an Freizeiten, internationalen Be-
gegnungen und Bildungsmaßnahmen erhalten die Träger pro berücksichtigungsfähige/n Teilnehmerin/ Teilnehmer
vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel einen Zuschuss in Höhe von 10,00 € pro Förde-
rungstag. Bei der gleichzeitigen Teilnahme von Geschwistern aus Familien die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
beziehen erhöht sich der Zuschuss auf 15,00 € ab dem 2. Kind. - Geschwisterermäßigung
Zur Förderung der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit mehreren Kindern, die in einer
Haushaltsgemeinschaft leben und für die Kindergeld gezahlt wird, an Freizeiten, internationalen Begegnungen und
Bildungsmaßnahmen erhalten die Träger pro berücksichtigungsfähige/n erstem Geschwisterkind (2. Kind) vorbe-
haltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel einen Zuschuss von bis zu 10,00 € pro Förderungstag.
Für jedes weitere zur selben Zeit /in denselben Ferien auf einer geförderten Maßnahme teilnehmende Geschwis-
terkind erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 20,00 € pro Tag und teilnehmendem Kind. - Ratenzahlung
Unabhängig von den oben angegebenen Ermäßigungen kann auch eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Die Beantragung läuft über die Falken.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Stadt Braunschweig.
Andere Landkreise und Städte
1. Landkreis Wolfenbüttel
www.lkwf.de/Landkreis/Ferienbeihilfe
2. Stadt Wolfenbüttel
www.wolfenbuettel.de/index.php?ModID=10&FID=3413.1141.1&object=tx%2C3413.22
3. Wolfsburg
www.wolfsburg.de/soziales/bildungs-und-teilhabepaket
4. Landkreis Göttingen
5. Stadt Göttingen
www.goettingen.de/buergerservice/dienstleistungen/uebernahme-von-kinderbetreuungskosten
6. Ratenzahlung
Unabhängig von den oben angegebenen Ermäßigungen kann auch eine Ratenzahlung mit den Falken vereinbart werden.
Die Beantragung läuft nicht über die Falken. Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Kommune.