Bezuschussung für Ferienfreizeiten

TeilnehmerInnen aus Braunschweig

  1. Zuschuss für Familien mit geringen Einkommen
    TeilnehmerInnen aus der Stadt Braunschweig, die eine zusätzliche Hilfe für die Ferienfreizeiten benötigen (bei Vorliegen von ALG I oder II/ Sozialgeld/ Inhaber des Braunschweig Pass) können sich direkt mit dieser Information an den Verband wenden.
    Für das Zeltlager würde sich der Teilnahmebeitrag reduzieren von 100€ (Normalpreis) auf 0€.
    Es gilt auch zusätzlich die Geschwisterermäßigung – für das Zeltlager bedeutet dieses:

    • 1. Kind 100€ (Normalpreis minus Zuschuss: 100€-100€ = 0€)
    • 2. Kind Kostenlos
    • Jedes weitere: Kostenlos
  2. Geschwisterermäßigung
    Unabhängig vom Einkommen bietet die Stadt Braunschweig zudem eine Geschwisterermäßigung an. Ab dem ersten Geschwisterkind wird eine Förderung von 10€/ Tag ausbezahlt, das zweite Geschwisterkind erhält einen Zuschuss von 20€/ Tag. Die Geschwisterermäßigung wird auch direkt vom Verband angemeldet. Für das Zeltlager  würde dieses bedeuten:

      • 1. Kind Normalpreis von 100€
      • 2. Kind 0€ (Gesamtpreis: 100€/ Ersparnis: 100€)
      • Jedes weitere: Kostenlos (Gesamtpreis: 100€/ Ersparnis: 100€)
  3. Ratenzahlung
    Unabhängig von den oben angegebenen Ermäßigungen kann auch eine Ratenzahlung vereinbart werden

Weiter Informationen finden Sie auf der Seite der Stadt Braunschweig.

Andere Landkreise und Städte

  1. Wolfenbüttel
    Zuschüsse können formlos und mit einer Kopie des Leistungsbescheids beim zuständigen Amt (Kinder- und Jugendförderung) von der Familie gestellt werden.
  2. WolfsburgAuch hier können Zuschüsse formlos beim Amt angefordert werden. Der Antrag muss allerdings von der Familie selber gestellt werden. Prinzipiell muss allerdings zuerst das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch genommen werden.
  3. Landkreis GöttingenZuschüsse für Teilnehmer/-innen von Ferienfreizeiten und Ferienbetreuung Teilnehmer/-innen von Ferienfreizeiten oder Ferienbetreuungen, deren Erziehungsberechtigte über ein geringes Einkommen verfügen, können auf Antrag einmal pro Jahr mit 50 % des Teilnehmer/-innenbeitrags höchstens jedoch mit 150,00 € bezuschusst werden.
  4. Stadt GöttingenEs kann pro Kind und pro Jahr ein Zuschuss von maximal 310€ für eine Ferienfreizeit beim Amt der Jugendförderung beantragt werden.
  5. Ratenzahlung
    Unabhängig von den oben angegebenen Ermäßigungen kann auch eine Ratenzahlung vereinbart werden

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