TeilnehmerInnen aus Braunschweig
- Zuschuss für Familien mit geringen Einkommen
TeilnehmerInnen aus der Stadt Braunschweig, die eine zusätzliche Hilfe für die Ferienfreizeiten benötigen (bei Vorliegen von ALG I oder II/ Sozialgeld/ Inhaber des Braunschweig Pass) können sich direkt mit dieser Information an den Verband wenden.
Für das Zeltlager in Berlin-Heiligensee vom 16.07. – 31.07. würde sich der Teilnahmebeitrag reduzieren von 300€ (Normalpreis) auf 150€.
Es gilt auch zusätzlich die Geschwisterermäßigung – für das Zeltlager 2016 bedeutet dieses:- 1. Kind 150€ (Normalpreis minus Zuschuss: 300€-150€ = 150€)
- 2. Kind Kostenlos
- Jedes weitere: Kostenlos
- Geschwisterermäßigung
Unabhängig vom Einkommen bietet die Stadt Braunschweig zudem eine Geschwisterermäßigung an. Ab dem ersten Geschwisterkind wird eine Förderung von 10€/ Tag ausbezahlt, das zweite Geschwisterkind erhält einen Zuschuss von 20€/ Tag. Die Geschwisterermäßigung wird auch direkt vom Verband angemeldet. Für das Zeltlager Berlin-Heiligensee vom 16.07. – 31.07. würde dieses bedeuten:- 1. Kind Normalpreis von 300€
- 2. Kind 150€ (Gesamtpreis: 450€/ Ersparnis: 150€)
- Jedes weitere: Kostenlos (Gesamtpreis: 450€/ Ersparnis: 450€)
- Ratenzahlung
Unabhängig von den oben angegebenen Ermäßigungen kann auch eine Ratenzahlung vereinbart werden
Falkenmitglieder sparen sogar noch einmal 20€ je Kind.
Andere Landkreise und Städte
- Wolfenbüttel
Zuschüsse können formlos und mit einer Kopie des Leistungsbescheids beim zuständigen Amt (Kinder- und Jugendförderung) von der Familie gestellt werden. - Wolfsburg
Auch hier können Zuschüsse formlos beim Amt angefordert werden. Der Antrag muss allerdings von der Familie selber gestellt werden. Prinzipiell muss allerdings zuerst das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch genommen werden.
- Landkreis Göttingen
Zuschüsse für Teilnehmer/-innen von Ferienfreizeiten und Ferienbetreuung Teilnehmer/-innen von Ferienfreizeiten oder Ferienbetreuungen, deren Erziehungsberechtigte über ein geringes Einkommen verfügen, können auf Antrag einmal pro Jahr mit 50 % des Teilnehmer/-innenbeitrags höchstens jedoch mit 150,00 € bezuschusst werden.
- Stadt Göttingen
Es kann pro Kind und pro Jahr ein Zuschuss von maximal 310€ für eine Ferienfreizeit beim Amt der Jugendförderung beantragt werden.
- Ratenzahlung
Unabhängig von den oben angegebenen Ermäßigungen kann auch eine Ratenzahlung vereinbart werden
Ein Gedanke zu „Bezuschussung für Ferienfreizeiten“